Auszug aus einer Email an eine Gruppe von Bürgerrechtlern, die zum 1. Entwurf für das neue Telemediengesetz vom April 2005 angehört wurden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehreren Jahren vertrete ich in den Newsgroups des Internets die Meinung, dass es ein fataler Irrweg ist, von Privatleuten, die eine eigene Homepage im Internet betreiben, zu verlangen, dass diese hierbei im so genannten Impressum ihre private Anschrift angeben. Die private Anschrift der Homepagebetreiber ist in vielen Fällen gleichzeitig auch die Anschrift ihrer Familienangehörigen. Anscheinend haben die Angehörigen keine Lobby.

Bei den heutigen Möglichkeiten kann jeder Schüler nahezu kostenlos eine Homepage einrichten. Sollen die Schüler auf ihren Internetseiten die Adresse ihrer Eltern angeben? Sie selbst haben doch idR keine eigene Anschrift. Soll ein Hobbyfotograf, der berufstätig und den ganzen Tag nicht zu Hause ist, auf seiner Homepage die Anschrift von Ehefrau und Kindern angeben?

Fast alle Homepagebetreiber in meinem Bekanntenkreis (Hobbyfotografen und Hobbykünstler) verzichten in ihrem "Impressum" auf die Angabe der Postanschrift mit Straße und Hausnummer oder tun sich sehr schwer damit. Nicht weil sie sich vor der Verantwortung davon stehlen wollen, sondern weil die Veröffentlichung der Anschriften auch andere belastet. Wohnort und Email-Adresse sollten ihrer Meinung nach ausreichen. Dies meine auch ich.

In den Internetdiskussionsgruppen wird zwar oft die Meinung vertreten, dass auf jede Homepage eine ladungsfähige Anschrift gehört. Das mag zum Teil daran liegen, dass die Impressumspflicht das entscheidende Hilfsargument für die datenschutzrechtliche Würdigung der Veröffentlichung der persönlichen Anschriften der de-Domain-Inhaber in der Whois-Datenbank der DENIC ist. Die Veröffentlichung der Anschriften dort ist offenbar die einfachste Lösung, um die de-Domainen billig anbieten zu können. Ein System, dass dem Datenschutz und gleichzeitig den Interessen der Geschädigten bei eventuellen Rechtsverletzungen Rechnung trägt, wie zum Beispiel bei der Zulassung von Fahrzeugen, ist vielen offenbar zu teuer.

Die Behörden dagegen machen - wie mir in Gesprächen und per Email versichert wurde - keine Jagd auf private Homepages mit fehlendem Impressum und auch von Abmahnungen habe ich in diesem Zusammenhang noch nichts gehört.

Die derzeitigen Gesetze bieten m. E. ausreichenden Spielraum,private Homepages als nicht impressumspflichtige Seiten zu betrachten. Und auch der neue Entwurf für das Telemediengesetz schreibt keine ladungsfähige Anschrift für alle Dienste vor ... (Anm.: Die Ausfuehrungen bezogen sich auf den Enwurf vom April 2005).

Dies trifft übrigens auch Nichtprivate, die ihre Homepage wie einen begleitenden Werbeflyer nutzen, zB um Kunden, mit denen sie auf andere Weise in Kontakt treten, nähere Information an die Hand zugeben. Warum soll zB ein Schriftsteller, der seine Bücher ausschließlich über einen bestimmten Verlag vertreibt auf seiner Homepage die Privatadresse angeben. Die ladungsfähige Anschrift ist nicht immer die beste Adresse.

Es würde mich freuen, wenn meine Gedanken in den weiteren Diskussionen Berücksichtung fänden.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Röhnelt

www.schmunzelkunst.de

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